Explosionsschutz

Betriebe mit Explosionsgefahren sind verpflichtet, diese zu beurteilen und Schutzmassnahmen umzusetzen, welche dem Stand der Technik entsprechen. Der Stand der Technik wird in der Schweiz im Suva Merkblatt 2153 beschrieben. Dieses Suva Merkblatt gilt als Umsetzung der so genannten ATEX 137 (RL 1999/92/EG), welche innerhalb der Europäischen Union Gültigkeit hat.
Eine wesentliche Forderung aus diesen Rechtsvorgaben ist die Pflicht des Arbeitgebers, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und stets auf dem letzten Stand zu halten.

Gerne erstellen wir für Ihren Betrieb diese Dokumentation, deren wesentlichen Aspekte die Beurteilung der Explosionsgefährdungen (Risikobeurteilung) und die daraus abgeleiteten technischen und organisatorischen (bspw. Ex-Zoneneinteilung) Massnahmen sind.