Umwelt-/Störfallschutz

Die Störfallverordnung, StFV (SR 814.012) bezweckt, die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen zu schützen. Die Verordnung gilt für Betriebe, welche die vorgegebenen Mengenschwellen für Stoffe, Zubereitungen oder Sonderabfälle überschreiten. Die Zuordnung gewisser Stoffe/Zubereitungen/Sonderabfälle zu den Mengenschwellen ist in der Praxis häufig nicht ganz einfach; insb. gilt dies für Hochaktive Stoffe (HAS, Anhang 1 Abschnitt 5 StFV).
Im Rahmen der Risikobeurteilung gemäss Störfallverordnung bieten wir folgende Leistungen an:

- Einstufung/Klassierung von Zubereitungen und Sonderabfällen
- Beurteilung von Hochaktiven Stoffen (HAS); Priorisierung gemäss Massgabe StFV
- Beurteilung von CMR-Stoffen (karzinogene Stoffe, mutagene Stoffe, reproduktionstoxische Stoffe)
- Verfassen des Berichts zur Störfallverordnung zu Handen der kantonalen Behörde

Möchten Sie wissen, ob Sie unter den Geltungsbereich der Störfallverordnung fallen? Kontaktieren Sie uns unverbindlich.