Gefahrgutrecht

Unternehmen, welche sich mit dem Versand, der Beförderung oder dem Umschlag von gefährlichen Gütern befassen, müssen unter bestimmten Umständen einen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten ernennen und diesen der zuständigen kantonalen Behörde melden.
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV), welche diesen Sachverhalt regelt, wurde am 1. Juli 2001 in Kraft gesetzt.

Für Unternehmen, welche Gefahrgüter versenden, befördern, lagern oder umschlagen bieten wir folgende Dienstleistungen an:

Abklärung, ob ein Betrieb unter die GGBV fällt
- Massnahmenplanung entsprechend möglicher Freigrenzen gemäss ADR / SDR
Mandate als ext. Gefahrgutbeauftragte für Strasse und Schiene (ADR/RID) im Rahmen der GGBV
Beurteilung und Klassifizierung von Gefahrgütern
- Beratung betreffend Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung und Transport gefährlicher Güter

Möchten Sie wissen, ob Ihr Betrieb in den Geltungsbereich der Gefahrgutbeauftragtenverordnung fällt? Kontaktieren Sie uns unverbindlich.