Chemikalienrecht

In der Schweiz gilt die so genannte Pflicht zur Selbstkontrolle durch den Hersteller (Inverkehrbringer) von chemischen Stoffen, Zubereitungen (Mischungen) und Gegenständen. Diese Selbstkontrolle umfasst die Einstufung des Produktes, ggf. das Erstellen und Übermitteln eines Sicherheitsdatenblatts, die korrekte Verpackung und Kennzeichnung, sowie die Meldung an (oder die Zulassung durch) die Behörde.

Im Rahmen dieser Selbstkontrolle bieten wir Unternehmen, welche diese Aufgaben nicht oder nur teilweise selber wahrnehmen können, folgende Dienstleistungen an:

- Einstufung von chemischen Produkten gemäss ChemV bzw. CLP Verordnung
- Erstellen von Sicherheitsdatenblättern (MSDS) in diversen Sprachen; namentlich d/f/e/i
- Kennzeichnungsvorgaben für chemische Produkte und Etikettengestaltung
- Behördliche Meldung und Zulassung von chemischen Produkten
- Kurse und Schulungen zu allen Themen des Chemikalienrechts; gerne auch In-House

Möchten Sie wissen, ob Sie unter die Pflicht zur Selbstkontrolle fallen, oder ob Sie für Ihre Produkte
ein Sicherheitsdatenblatt erstellen müssen? Kontaktieren Sie uns unverbindlich.