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Unternehmen, welche sich mit dem Versand, der Beförderung oder dem Umschlag von gefährlichen Gütern befassen, müssen unter bestimmten Umständen einen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten ernennen und
diesen der zuständigen kantonalen Behörde melden.
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV), welche diesen Sachver-
halt regelt, wurde am 1. Juli 2001 in Kraft gesetzt.

Für Unternehmen, welche Gefahrgüter versenden, befördern, lagern oder umschlagen bieten wir folgende Dienstleistungen an:

Abklärung, ob ein Betrieb unter die GGBV fällt. Massnahmenplanung
  entsprechend möglicher Freigrenzen gemäss ADR / SDR

Mandat als externe Gefahrgutbeauftragte für Strasse und Schiene (ADR /
  RID) im Rahmen der GGBV

Beurteilung und Klassifizierung von Gefahrgütern

- Beratung betreffend Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung und Transport
  gefährlicher Güter

Möchten Sie wissen, ob Ihr Betrieb in den Geltungsbereich der Gefahrgutbeauftragtenverordnung fällt? Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

 
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