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Seit dem 1. Februar 2007 gilt die revidierte ASA-Richtlinie (EKAS-Richtlinie 6508). ASA ist die Abkürzung für "Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit". Für Unternehmen, welche die gesetzlichen Vorgaben nicht mit eigenen Mitarbeitern (Beschäftigung von ASA bzw. Ausbildung von eigenen Mitarbeitern zu ASA) umsetzen möchten, bieten wir folgende Dienstleistungen an:

Mandat als externe Spezialisten der Arbeitssicherheit

Unterstützung / Beratung beim Aufbau eines Sicherheitssystems

- Beratung betreffend technischer und organisatorischer Massnahmen zur
  Verbesserung der Arbeitssicherheit und zur Berufskrankheiten-Prophylaxe

Erstellen von Explosionsschutzdokumenten

- Erstellen des Gefahrenportfolios / Risikobeurteilungen

Kurse und Schulungen

Möchten Sie wissen, ob Sie unter die Beizugspflicht von Spezialisten der Arbeitssicherheit fallen? Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

 

 
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