Seit der Einführung des neuen Chemikalienrechts am 1. August 2005, gilt auch in der Schweiz die so genannte Pflicht zur Selbstkontrolle durch den Hersteller (Inverkehrbringer) von chemischen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen. Diese Selbstkontrolle umfasst die Einstufung des Produktes, ggf. das Erstellen und Übermitteln eines Sicherheitsdatenblattes, die korrekte Verpackung und Kennzeichnung und die Meldung an (oder die Zulassung durch) die Behörde.
Im Rahmen dieser Selbstkontrolle bieten wir Unternehmen, welche diese Aufgaben nicht oder nur teilweise selber wahrnehmen können, folgende Dienstleistungen an:
- Einstufung von chemischen Produkten gemäss ChemV und/oder GHS
- Erstellen von Sicherheitsdatenblättern in diversen Sprachen
- Korrekte Kennzeichnung von chemischen Produkten, Etikettengestaltung
- Meldung von chemischen Produkten / Zulassung von Biozidprodukten
- Kurse und Schulungen zu oben aufgeführten Themen
Möchten Sie wissen, ob Sie unter die Pflicht zur Selbstkontrolle fallen, oder ob Sie für Ihre Produkte ein Sicherheitsdatenblatt erstellen müssen? Kontaktieren Sie uns unverbindlich.